MENSCHENRECHTE

Anti-Schwulen-Gesetz: Deutsches Außenministerium warnt vor Russland-Reisen

Der deutsche Außenminister Westerwelle kritisiert das neue Gesetz gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen”. Aus diesem Grund warnt das Auswärtige Amt nun vor möglichen Folgen bei Reisen nach Russland. Geldstrafen und bis zu 15 Tage Haft könnten Reisenden drohen.

Außenminister Westerwelle kritisiert das neue russische Gesetz und warnt diesbezüglich vor Reisen in das Land. (Foto: Flickr/ Foreign and Commonwealth Office)

Außenminister Westerwelle kritisiert das neue russische Gesetz und warnt diesbezüglich vor Reisen in das Land. (Foto: Flickr/ Foreign and Commonwealth Office)

Die russische Staatsduma hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, welches die „Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ unter Strafe stellt. Ein Gesetz, das Bundesaußenminister Westerwelle am Mittwoch deutlich kritisierte. Die bewusste Stigmatisierung und Strafandrohung gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen dürfe in einer modernen und dem Anspruch nach demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben, zitiert Reuters Westerwelle.

In Reaktion auf das neue Gesetz hat das Auswärtige Amt deshalb am Mittwoch die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation verändert. Dort heißt es nun unter dem Punkt „Besondere strafrechtliche Vorschriften“:

„Homosexualität ist in Russland nicht strafbar. Jedoch ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering. Das russische Parlament (Staatsduma) hat (…) ein föderales Gesetz gegen ‚Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen‘ beschlossen. Durch das Gesetz drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen, öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldstrafen in Höhe von bis zu 100.000 Rubel (rund 2.300 Euro), bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Damit das Gesetz offiziell in Kraft tritt, muss es noch vom Föderationsrat (Oberhaus) angenommen und vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden.

In den russischen Regionen St. Petersburg, Leningrader Gebiet, Kostroma, Archangelsk, Rjasan Magadan, Nowosibirsk, Krasnodar, Samara, Baschkortostan und Kaliningrad bestehen bereits Gesetze, wonach die öffentliche Demonstration und Unterstützung von Homosexualität, sogenannte ‘Propaganda für Homosexualität’, mit Geldstrafen geahndet werden kann.“

Neben Westerwelle äußerte sich auch der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte, Markus Löning, zu den Ereignissen in Russland. Er sei „zutiefst betroffen“, durch das neue Gesetz würden „Homosexuelle noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt und die Presse- und Meinungsfreiheit noch weiter eingeschränkt“, so Löning in Berlin. Es sei aber die „Aufgabe der Regierung, gegen homophobe Stimmungen in der russischen Gesellschaft vorzugehen“. Die bewusste „Diskriminierung und Stigmatisierung von Schwulen und Lesben hat in einer modernen Gesellschaft keinen Platz“, sagte Löning weiter.

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