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Streit um religiöse Kleidung: Oberstes Gericht bestätigt Verbot an russischen Schulen

Der russische Oberste Gerichtshof hat ein früheres Urteil zum Kopftuch- und Hijabverbot an Schulen in der Region Stawropol bestätigt. Schon die vorherige Instanz befand, dass die Religionsfreiheit nicht an das Recht religiöse Attribute zu tragen, gebunden sei.

Der Oberste Gerichtshof hat nun ein Machtwort in den seit längerem schwelenden Streitigkeiten um ein Kopftuch- und Hijabverbot an Schulen in der russischen Region Stawropol gesprochen. Mit seinem Urteil bestätigten die Richter ihre Kollegen einer früheren Instanz.  Das Tragen von Kleidung mit religiösen Attributen bleibt damit verboten.

Daneben lehnte das Gericht einen Antrag von Anwalt Murad Musayev, Vertreter der Muslime der Region Stawropol, ab, auch das Hijab-Verbot zu überdenken. Musayev hatte argumentiert, dass ein Verbot des Tragens religiöser Kleidung die verfassungsmäßigen Rechte der Kläger verletze. „Die russische Verfassung garantiert jedem das Recht auf freie Wahl der Religion, und nur die Bundesgesetzgebung kann das Recht auf Freiheit des Gewissens und des Glaubens beschränken“, zitiert Russia Beyond The Headlines den Rechtsanwalt.

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Die Kläger reichten erstmals im vergangenen Jahr Beschwerde ein, nachdem sie von einer Schule ausgeschlossen wurden, weil sie sich in Einklang mit ihren religiösen Überzeugungen gekleidet hatten. Die Antragssteller hatten die Wahl, entweder an eine Koranschule zu wechseln oder auf Fernunterricht auszuweichen.

Ende 2012 hatte darauf hin das höchste Regionalgericht von Stawropol entschieden.  Damals kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass das Tragen religiöser Kleidung in der Schule in Konflikt mit den säkularen Charakter des Bildungssystems Russlands stehen würde. Eine derartige Einschränkung im Aussehen diene dazu, das normale Funktionieren der Bildungseinrichtungen sicherzustellen und die Gleichheit der Schüler verschiedener Religionen und Konfessionen zu gewährleisten. Das Aussehen der Schüler, so hieß es damals in der Entscheidung, sollte dem offiziellen Stil entsprechen und weltlich sein.

Das Gericht befand zudem, dass die Religionsfreiheit nicht an das Recht auf das Tragen religiöser Attribute gebunden sei. Ein Staatsanwalt und ein Vertreter der Verwaltung von Stawropol baten nun den Oberste Gerichtshof sich des Falles anzunehmen.

Putin pocht auf säkularen Staat

Zuletzt hatte sich der russische Präsident Wladimir Putin im Dezember vergangenen Jahres gegen das Tragen von Kopftüchern an russischen Schulen ausgesprochen. „Selbst die islamischen Autoritäten sind dagegen. Warum sollen wir bei uns diese Traditionen einbürgern?“, zitiert ihn RIA Novosti.

Auslöser der Debatte war  der Vorstoß einer Direktorin an einer Schule in der südrussischen Region Stawropol, die das Tragen von Hijabs während des Unterrichts verboten und stattdessen als Kompromiss das Tragen eines Kopftuchs für orthodoxe Christinnen angeboten hatte. Darauf hin wandten sich einige Eltern an die Staatsanwaltschaft. Diese stufte das Verbot allerdings als rechtmäßig ein (mehr hier).  Schon damals erklärte Putin: „Die religiösen Gefühle der Menschen müssen immer mit hoher Achtung behandelt werden und dies muss in der Tätigkeit des Staates in Erscheinung treten. Zweitens müssen wir davon ausgehen, dass wir ein säkularer Staat sind.“ In Russland, so fuhr er fort, gebe es mehrere Konfessionen. Wenn jemand nicht an der Weltlichkeit des Staates festhalte, würden die anderen Religionen sich beeinträchtigt fühlen. Es sei schon besser, wenn alle sich gleich fühlten.

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